Beitragsordnung des Bayrauch e.V.
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt zehn € für das angefangene Kalenderjahr.
(2) Für die Ausstellung von Mitgliedsausweisen für Mitglieder beitretender Vereine legt der Vorstand im Einzelfall einen angemessenen Unkostenbeitrag fest.