BayRauch e.V. am 25.1. gegründet!
Der landesweite bayerische Raucherverein BayRauch e.V. versteht sich in erster Linie als eine Interessenvertretung von Rauchern. Diese Website soll Rauchern und Nichtrauchern eine Plattform für raucherspezifische Themen bieten. Zu diesem Zweck wird der Verein auf dieser Site ein Vereinsblog betreiben, über das sich seine Mitglieder austauschen können. Aber natürlich wollen sich Raucher nicht nur in virtuellen, sondern auch in realen Räumen treffen, um gemeinsame Interessen zu pflegen. Wir suchen daher Wirte, die bereit sind, uns in Übereinstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsschutzgesetz als geschlossene Gesellschaft zu bewirten. BayRauch e.V. will weder selbst Gasstätten betreiben, noch vertragliche Verbindungen mit Gastronomen eingehen. Er garantiert aber Gastronomen, die seinen Mitgliedern Zutritt gewähren, dass die Bedingungen für geschlossene Gesellschaften, wie sie in den Vollzugshinweisen zum Gesundheitsschutzgesetz gefordert werden, Rechnung getragen ist.
Das Gesundheitsschutzgesetz verbietet Kindern und Jugendlichen nicht den Zutritt zu Gaststätten als Teil einer Geschlossenen Gesellschaft. Da zu einer geschlossenen Gesellschaft von BayRauch e.V. nur Erwachsene Zutritt haben, ist der Jugendschutz bei Veranstaltungen von BayRauch noch besser gewährleistet, als im Gesetz vorgesehen.